Theater Ordnung

Nützliche Informationen für Zuschauer des Arena di Verona Opera Festivals

Vorschriften und vertragliche Verkaufsbedingungen

Ti preghiamo di leggere attentamente i termini e le condizioni di seguito riportati.

Februar 2024

1. Voraussetzung

2. Vertragliche Kaufbedingungen

2.1. Gegenstand

2.2. Begriffsbestimmungen

3. Vertriebswege

4. Eintrittskarten

4.1. Preis der Eintrittskarten und Dienstleistungsprovisionen 

4.2. Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarten

4.3. Verbote

5. Zuschauer mit Behinderungen

6. Absage/Unterbrechung der Vorstellungen des Opernfestivals der Arena bei Schlechtem Wetter

6.1. Verfahren zur Rückerstattung der Eintrittskarten bei Schlechtwetter

7. Zutritt zum Amphitheater und Verhaltensregeln

7.1. Eingangstore

7.2. Kleidung

7.3. Die Stiftung Arena di Verona kann den Zutritt in folgenden Fällen verweigern:

7.4. Sicherheitskontrollen und Einschränkungen

7.5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände ins Amphitheater und den Auβenwall einzuführen:

7.6. Im Innenraum der Arena ist auβerdem untersagt:

7.7. Weitere Verhaltensregel

7.8. Mitteilungen am Veranstaltungsort

7.9. Weitere Sicherheitsinformationen oder Informationen über etwaige Einschränkungen:

8. Dienstleistungen

8.1. Fundbüro

9. Datenschutzbestimmungen

10. Gerichtsstand

1. Vorwort

Der Kauf eines Tickets setzt die vollständige Kenntnis und Annahme dieser Bestimmungen voraus.

Die Nichteinhaltung der in diesem Reglement enthaltenen Anweisungen kann dazu führen, dass dem Inhaber des Tickets der Zutritt verweigert wird oder er aus der Amphitheater-Arena verwiesen wird, ohne dass er anschließend Anspruch auf Rückerstattung hat.

Die Fondazione Arena di Verona behält sich das Recht vor, Änderungen am angekündigten Programm in Bezug auf Datum, Uhrzeit, Programm, Inszenierung und/oder Besetzung vorzunehmen, die erforderlich sein könnten, um auch neuen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Derartige Änderungen rechtfertigen keinen Antrag auf Stornierung/Erstattung des Tickets.

 

Im Falle von Änderungen wird sich die Fondazione bemühen, die Erwerber zu informieren. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Zuschauers, sich über mögliche Änderungen zu informieren, indem er regelmäßig die offizielle Website www.arena.it besucht.

Der Zuschauer verpflichtet sich, alle zum Zeitpunkt der Aufführung geltenden Gesundheitsvorschriften zu beachten, die auf www.arena.it und in der Arena des Amphitheaters veröffentlicht werden.

Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Inhaber als Teil des Publikums damit einverstanden, dass die Fondazione während der Aufführung audiovisuelle Aufnahmen macht und diese gegenwärtig und in Zukunft ohne Anspruch auf Entschädigung nutzen darf.

2. Verkaufsbedingungen

2.1. Gegenstand

Vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen regeln den Verkauf der Eintrittskarten (in der Folge festgelegt) für Events und kulturelle Veranstaltungen, der von der Stiftung Arena di Verona oder von TicketOne getätigt wird. 

2.2. Begriffsbestimmungen

Für vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen werden nachstehende Begriffsbestimmungen angewandt, wobei davon auszugehen ist, dass die Begriffsbestimmungen im Plural für die entsprechende Begriffsbestimmung im Singular und umgekehrt angewandt wird: 

- TicketOne: TicketOne S.p.A. ist eine in Italien führende Aktiengesellschaft in der Bereitstellung von Kartenausgabe, Marketing, E-Informationen und E-Handel in den Bereichen Veranstaltungen, Sport und Kultur mit Rechtssitz in Via Vittor Pisani 19 - 20124 Milano - Italien. TicketOne ist Auftragnehmer der Kartenausgabe der Stiftung Arena di Verona.

- Kunde: die Person, die die Eintrittskarten für die von der Stiftung Arena di Verona veranstalteten Vorstellungen kauft. 

- Vertrag: die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Stiftung Arena di Verona, und im Rahmen der Zuständigkeit mit TicketOne, bezüglich eines gezielten Kaufs von Eintrittskarten, der von den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt wird. 

- Inhaber der Eintrittskarte: ist die Person, die berechtigterweise und in Übereinstimmung mit vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen die vom Kunden gekaufte Eintrittskarte besitzt. 

- Event:  die Veranstaltung, Vorstellung oder Aufführung, auf die sich die Eintrittskarte bezieht. 

- Stiftung Arena di Verona oder kurz Stiftung genannt:  Akteur, der das Event organisiert, wofür die betreffende Eintrittskarte ausgestellt wurde. 

- Eintrittskarte: das von der Stiftung oder von TicketOne ausgestellte Dokument auch in digitalem Format, das den Inhaber der Eintrittskarte zum Zutritt zum Veranstaltungsort berechtigt. 

- Veranstaltungsort: Gebäude und Flächen in ihrer Gesamtheit. die den Veranstaltungsort eines spezifischen Events bilden.

3. Vertriebswege

Die Karten für die Veranstaltungen der Stiftung stehen ausschlieβlich über die offiziellen zugelassenen Vertriebswege im Verkauf:

  • Online auf www.arena.it
  • Kartenbüros der Stiftung Arena di Verona
  • Offizielles Call Center +39 045 800 5151
  • Zugelassene Verkaufsstellen 

4. Eintrittskarten

Alle Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsort wünschen, müssen eine gültige Eintrittskarte vorweisen, wofür die Kundenvorschriften angewandt werden. 

Die Registrierung (Vor- u. Nachname, Anschrift, E-mail, Telefonnr., Geburtsdatum) ist vor Erwerb der Karte Pflicht und braucht nur einmal durchgeführt werden. 

Infolge der Registrierung werden alle Eintrittskarten auf den Käufer ausgestellt. 

Der Kunde darf die Eintrittskarte weder entgeltlich abtreten noch darf diesen Gegenstand einer Vermittlungstätigkeit sein auβer infolge Einvernehmens mit der Stiftung Arena di Verona laut den z.Z. gültigen Rechtsvorschriften. 

Der Wiederverkauf von Eintrittskarten durch nicht zugelassene Personen ist verboten.  

Die Eintrittskarte muss über die offiziellen Vertriebswege der Stiftung erworben werden. Sollte der Kunde die Eintrittskarte über andere nicht oben erwähnte Vertriebswege erworben haben oder sollte die Eintrittskarte verloren, gestohlen, dupliziert oder in Nichtbeachtung vorliegender Vertragsbedingungen erworben worden sein, kann die Stiftung dem Inhaber der Eintrittskarte den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern oder ihn dazu zwingen, diesen zu verlassen. 

Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem ausgewiesenen zu Gewinnzwecken wiederverkauft werden und, insbesondere, nicht im Verstoß gegen die Bestimmungen unter Abs.  545 und 546 von Art. 1 des Gesetzes 232/2016 und der entsprechenden Durchführungsvorschriften, was den Verkauf von Eintrittskarten auf dem Sekundärmarkt (secondary ticketing) betrifft; die Stiftung behält sich das Recht vor, etwaige Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden.  

Die Stiftung weist jegliche Verantwortung zurück was die Eigenschaften, die Qualität und die Preise von über nicht zugelassene Vetriebswege irregulär erworbenen Eintrittskarten betrifft. In allen Fällen wo festgestellt werden sollte, dass die Eintrittskarte oder das Abonnement durch nicht zugelassene Stellen oder nicht zugelassene Vetriebswege erworben wurde oder dass die Eintrittskarte oder das Abonnement dupliziert oder im Gegensatz zu vorliegenden Vorschriften erreicht wurde, wird der Zutritt an den Veranstaltungsort verwehrt.  

  • 4.1. Preis der Eintrittskarten und Dienstleistungsprovisionen

  • 4.2. Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarten

  • 4.3. Verbote

5. Zuschauer mit Behinderungen

Personen mit  einer bescheinigten Behinderung - gleich oder mehr als 67 %, bei Vorlage des Europäischen Behindertenausweises (Eu Disability Card) oder einer gleichwertigen Bescheinigung, sowie nicht gehfähige Personen in Rollstühlen, auch wenn sie einen Behinderungsgrad von weniger als 67 % haben - können je nach Verfügbarkeit einen Sitzplatz für sich und ihre Begleitperson erwerben, indem sie jeweils ein Ticket zum niedrigsten verfügbaren Vollpreis (6. Sektor) für den gewählten Abend bezahlen.

Die Begleitperson einer Person mit einer bescheinigten 100%igen Behinderung und mit Anspruch auf ständiges Begleitgeld hat gegen Vorlage des Europäischen Behindertenausweises (Eu Disability Card) oder einer gleichwertigen Bescheinigung Anspruch auf einen Sitzplatz für sich selbst zum symbolischen Preis von 2,50 Euro in Verbindung mit der Eintrittskarte für die begleitende behinderte Person zum niedrigsten verfügbaren Vollpreis (6. Sektor) für den gewählten Abend(je nach Verfügbarkeit).

Bei behinderten Personen mit Mobilitätseinschränkungen ist es  IMMER notwendig, dies anzugeben  und auch anzugeben, ob der behinderte Zuschauer einen Rollstuhl oder andere Gehhilfen benutzt , damit das Kassenpersonal je nach Verfügbarkeit Plätze im Parkett zuweisen kann, deren Eigenschaften den geltenden Sicherheits- und Zugänglichkeitsvorschriften entsprechen.

Reservierungsanfragen für diese Tickets können nur über das entsprechende Formular gestellt werden Formular online (jotform) der Fondazione Arena auszufüllen und eine Kopie des Europäischen Behindertenausweises (Eu Disability Card) beizufügen, der das Ablesen des QRCodes ermöglicht, oder eine Kopie einer gleichwertigen Bescheinigung, aus der der Prozentsatz der Behinderung hervorgeht.

Es gibt keine architektonischen Barrieren, die Rollstuhlfahrern den Zugang zum Parkett verwehren, allerdings sind die Sitzplätze begrenzt, so dass die Einsendung einer Buchungsanfrage, wenn sie nicht vom Veranstalter bestätigt wird, nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.

Normale Tickets, die auf eine andere als die oben genannte Weise erworben werden, gewähren Behinderten keinen Zugang zum Amphitheater.

Zuschauer, die im Besitz einer Rangkarte sind und zum Zeitpunkt der Aufführung keinen Zugang zu ihren Plätzen haben, müssen ein Upgrade für den Sektor erwerben, das je nach Verfügbarkeit gewährt wird.

Eine Wegbeschreibung für den Zugang von der Piazza Bra zum Amphitheater über eine Metallrutsche erhalten Sie beim Kauf der Tickets. Der barrierefreie Zugang zum Auditorium ist über das Tor Nr.  4, n. 1 und/oder Nr. 8 möglich. Das Parkett ist mit zwei Behindertentoiletten ausgestattet.

6. Absage /Unterbrechung der Vorstellungen des Opernfestivals der Arena bei Schlechtem Wetter

Da es sich um Aufführungen unter freiem Himmel handelt, kann das Risiko schlechten Wetters nicht ausgeschlossen werden und ist daher vom Zuschauer zu akzeptieren. Bei schlechtem Wetter (Regen, Wind, Hagel und ähnliche Witterungseinflüsse, die die Aufführung unmöglich machen) wird die Aufführung niemals vor der geplanten Anfangszeit abgesagt.

Wenn die Witterungsbedingungen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufführung nicht zulassen, kann die Fondazione Arena di Verona den Beginn der Aufführung um bis zu 150 Minuten verschieben, bevor sie deren eventuelle Absage bekannt gibt.

Wird die Vorstellung nach ihrem Beginn abgebrochen, verfällt jeglicher Anspruch auf Erstattung des Tickets. Die Fondazione Arena di Verona sieht für ihre Zuschauer jedoch die Möglichkeit vor, das Regenrisiko auch gemäß Artikel 1464 des italienischen Zivilgesetzbuches und in Abweichung von Artikel 1463 des italienischen Zivilgesetzbuches gerecht zu verteilen.

1. Sollte die Aufführung vor dem Ende des ersten Aktes endgültig abgebrochen werden (wie im Programmheft angegeben), haben die Zuschauer das Recht, nach Ermessen des Veranstalters für andere Aufführungen des laufenden Festivals ein Ticket zum Preis von 2,50 € zu erwerben, die der gleichen Kategorie und dem gleichen oder einem niedrigeren Preis als das zuvor gekaufte Ticket entspricht.

2. Im Falle einer Aufführung, die über den ersten Akt hinausgeht, aber nicht beendet wird, haben die Zuschauer Anspruch auf eine Ermäßigung von 30 % für den Kauf anderer Aufführungen des laufenden Festivals, nach Ermessen des Veranstalters, und gültig für den Kauf von Tickets derselben oder einer niedrigeren Kategorie und eines niedrigeren Preises als das zuvor gekaufte Ticket.

Im Falle von Aufführungen in einem Akt oder von Aufführungen, die aus mehreren einzelnen Akten bestehen, die in jedem Teil aufgeführt werden (z.B. Cavalleria rusticana und Pagliacci), akzeptiert der Zuschauer mit dem Kauf eines Tickets ausdrücklich, dass das Anschauen und Anhören auch nur eines einzigen Aktes einer Aufführung, die aus mehreren Teilen besteht, für sich genommen einen erschöpfenden Genuss des spezifischen künstlerischen Inhalts des aufgeführten Teils der Aufführung darstellt und daher in künstlerischer und musikalischer Hinsicht kein Unikat im Sinne von Artikel 1314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, wobei er anerkennt, dass Artikel 1316 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in diesem Fall nicht anwendbar ist. Der Zuschauer ist daher damit einverstanden, dass die Regel des ersten Aktes in diesem Fall nicht gilt, aber der Teil der Regelung, der sich auf "nicht vollständig ausgeführte Darbietungen" bezieht, wird berücksichtigt.

Falls die oben genannten Stornierungen/Aufhebungen Aufführungen nach dem 15. August betreffen, gelten die in den Punkten 1. und 2. beschriebenen Umbuchungen auch für die Aufführungen des Festivals im folgenden Jahr, und zwar nach Wahl des Veranstalters für den Kauf von Tickets derselben Kategorie und desselben Preises oder eines niedrigeren Preises als das zuvor gekaufte Ticket.

Sollten vor der Öffnung der Tore der Arena ungünstige Witterungsbedingungen herrschen und sollten die Wettervorhersagen keine Verbesserung dieser Bedingungen im Laufe des Abends vorhersehen lassen oder sollte absehbar sein, dass die Vorstellung abgesagt wird, kann der FAV in Absprache mit dem Polizeibeamten vor Ort beschließen, die Öffnung der Tore aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verzögern (und anschließend abzusagen).

6.1 Verfahren zur Rückerstattung der Eintrittskarten bei Schlechtwetter

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Eintrittskarten mit Namenskarte der Carnets und Open Tickets nicht rückerstattet werden, sondern für die darauffolgenden Daten der laufenden Spielsaison verwendet werden können (nach Ausgabe der Eintrittskarte mit Namenskärtchen für das neue Datum).  Vorgenannte Eintrittskarten können nur rückerstattet werden, wenn die annullierte Aufführung die letzte der Spielsaison ist, auf die sie sich bezieht. Eintrittskarten, die mit der ‘Carta del Docente’ (Dozentenkarte) und ‘18app’ gekauft wurden, können nicht rückerstattet werden, können aber mit Eintrittskarten für darauffolgende Daten derselben Spielsaison ausgetauscht werden. Der Zuschauer akzeptiert ausdrücklich vorgenannte Klausel auch in Abweichung von den Bestimmungen.  

Die Rückerstattung der Kosten für die abgesagte Veranstaltung kann innerhalb von 14 Tagen nach der Absage direkt bei der ursprünglichen Verkaufsstelle beantragt werden, und zwar über das Verfahren, das nach der abgesagten Veranstaltung auf arena.it veröffentlicht wird. 

Was die Rückerstattung innerhalb o.a. Frist und auf oben erwähnte Weise betrifft, wird ausschließlich der auf der Eintrittskarte aufgeführte Nennpreis rückerstattet.  Es werden Rückerstattungen für annullierte Aufführungen auch nach o.a. Frist akzeptiert, unter der Bedingung, dass die diesbezüglichen Anträge innerhalb 31. Oktober des Festspieljahres bei der Stiftung Arena di Verona eintreffen. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung Seiten der Stiftung Arena di Verona zum Nettopreis ausschließlich Steuern und etwaiger Gebühren.

7. Zutritt zum Amphitheater und Verhaltensregeln

Um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Eingänge zu gewährleisten und Verzögerungen im Ablauf des Abends zu vermeiden, werden die Zuschauer gebeten, sich mindestens eine Stunde vor Beginn der Vorstellung in der Arena einzufinden. Die Tore öffnen zwei Stunden vor Beginn der Vorstellung.

Nach Beginn der Vorstellung ist das Betreten des Veranstaltungsortes untersagt. Zuschauer, die zu spät kommen oder ihren Platz während der Vorstellung verlassen, werden gebeten, bis zur ersten möglichen Pause zu warten, um den ihnen zugewiesenen Platz einzunehmen; bei Einaktern ohne Pause nehmen die zu spät kommenden Zuschauer den ihnen zugewiesenen Ersatzplatz bis zum Ende der Vorstellung ein.

Jeder Zuschauer, der bei einer Kontrolle einen anderen als den auf seinem Ticket angegebenen Platz einnimmt, kann des Saales verwiesen werden.

Für den Eintritt mit einem ermäßigten Ticket ist die Vorlage eines Nachweises erforderlich, der den Anspruch auf die Ermäßigung belegt;

Kinder unter vier Jahren sind nicht zugelassen;

Kinder unter 14 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zugelassen.

  • 7.1 Eingänge

  • 7.2. Kleidung

  • 7.3. Die Stiftung Arena di Verona kann den Zutritt in folgenden Fällen verweigern:

  • 7.5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände ins Amphitheater und den Auβenwall einzuführen:

  • 7.6. Im Innenraum der Arena ist auβerdem untersagt:

  • 7.7. Weitere Verhaltensregel

  • 7.8. Mitteilungen am Veranstaltungsort

  • 7.9. Weitere Sicherheitsinformationen oder Informationen über etwaige Einschränkungen:

8. Dienstleistungen

Im Innenraum des Amphitheaters ist ein Bardienst sowie ein Merchandising-in-Store vorgesehen.

Es ist kein Garderobendienst vorgesehen.

Bei Bedarfsfällen wenden Sie sich an das Platzanweisungspersonal. 

8.1 Verlorene/gefundene Gegenstände

Gefundene Gegenstände können direkt beim Servicepersonal des Saals abgegeben werden, E-Mail: direzione.sala@arenadiverona.it

Gegenstände, die bis zum Ende des Festivals der Arena nicht abgeholt wurden, werden beim Fundbüro der Stadt Verona abgegeben, Tel. +39 045 8079341.

9. Datenschutzbestimmungen

Die Fondazione Arena di Verona gewährleistet die vollständige Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre (Reg. EU 2016/679, D.Lgs.196/2003 und nachfolgende Änderungen) für alle personenbezogenen Daten, die im Verkehr mit der Öffentlichkeit erhoben werden (z.B.: Ausstellung von Nominaltickets zu vergünstigten oder kostenlosen Tarifen, Verwaltung bestimmter Zahlungsformen).

 

Alle Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Zuschauer sind auf der Website arena.it im Bereich Datenschutz verfügbar.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an protocollo@arenadiverona.it. Der von der Fondazione benannte Datenschutzbeauftragte (DSB) ist unter rdp@arenadiverona.it zu erreichen.

10. Ort der Gerichtsbarkeit

Auch wenn eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar ist, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, ist das Gericht von Verona zuständig.

 

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in italienischer Sprache veröffentlichten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem entsprechenden in englischer Sprache veröffentlichten Text sowie im Falle eines Widerspruchs zwischen der italienischen und der englischen Fassung eines anderen Vertragsinhalts ist die italienische Fassung maßgebend.

Zuletzt aktualisiert: März 2024

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