Arena di Verona
Reglement
Zuschauerregelung Arena di Verona Opernfestival
Vorschriften und vertragliche Verkaufsbedingungen
1. Voraussetzung
2. Vertragliche Kaufbedingungen
2.1. Gegenstand
2.2. Begriffsbestimmungen
3. Vertriebswege
4. Eintrittskarten
4.1. Preis der Eintrittskarten und Dienstleistungsprovisionen
4.2. Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarten
4.3. Verbote
5. Zuschauer mit Behinderungen
6. Absage/Unterbrechung der Vorstellungen des Opernfestivals der Arena bei Schlectem Wetter
6.1. Verfahren zur Rückerstattung der Eintrittskarten bei Schlechtwetter
7. Zutritt zum Amphitheater und Verhaltensregeln
7.1. Eingangstore
7.2. Kleidung
7.3. Die Stiftung Arena di Verona kann den Zutritt in folgenden Fällen verweigern:
7.4. Sicherheitskontrollen und Einschränkungen
7.5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände ins Amphitheater und den Auβenwall einzuführen:
7.6. Im Innenraum der Arena ist auβerdem untersagt:
7.7. Weitere Verhaltensregel
7.8. Mitteilungen am Veranstaltungsort
7.9. Weitere Sicherheitsinformationen oder Informationen über etwaige Einschränkungen:
8. Dienstleistungen
8.1. Fundbüro
9. Datenschutzbestimmungen
10. Gerichtsstand
1. Voraussetzung
Der Kauf der Eintrittskarte setzt die Kenntnis und die umfassende Billigung vorliegender Vorschriften voraus.
Die Nichtbeachtung auch nur einer der Vorschriften vorliegenden Regelung kann die Nichtannahme oder die Entfernung des Ticketinhabers aus dem Amphitheater Arena zur Folge haben. ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
Die Stiftung Arena di Verona behält sich das Recht vor, am angekündigten Spielplan Datums-, Uhrzeit-, Programm-, Inszenierungs- und/oder Besetzungsänderungen vorzunehmen, die sich als erforderlich erweisen könnten, um etwaigen neuen Bestimmungen der Öffentlichen Behörde bez. des bestehenden sanitären Notstands zu entsprechen.
Vorgenannte Änderungen rechtfertigen keineswegs eine Stornierung /Rückerstattung der Eintrittskarte.
Sollten Änderungen erforderlich sein, wird die Stiftung ihr Möglichstes tun, um die Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Dennoch liegt es in der Verantwortung der Kunden, sich zeitweise auf der offiziellen Website www.arena.it über mögliche Änderungen zu informieren.
Die Zuschauer verpflichten sich hiermit, alle sanitären Vorschriften zur Verhütung und Verbreitung des Covid-19 zu beachten, die z.Z. der Vorstellungen gültig sind; diese Vorschriften werden auf der Website www.arena.it sowie im Amphitheater Arena gebührend hervorgehoben.
Mit dem Kauf genehmigen die Karteninhaber als Bestandteil des Publikums Audio-/Videoaufnahmen während der Vorstellungen sowie deren umgehende sowie zukünftige Nutzung von Seiten der Stiftung ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung.
2. Vertragliche Kaufbedingungen
2.1. Gegenstand
Vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen regeln den Verkauf der Eintrittskarten (in der Folge festgelegt) für Events und kulturelle Veranstaltungen, der von der Stiftung Arena di Verona oder von TicketOne getätigt wird.
2.2. Begriffsbestimmungen
Für vorliegende Allgemeine Vertragsbedingungen werden nachstehende Begriffsbestimmungen angewandt, wobei davon auszugehen ist, dass die Begriffsbestimmungen im Plural für die entsprechende Begriffsbestimmung im Singular und umgekehrt angewandt wird:
- TicketOne: TicketOne S.p.A. ist eine in Italien führende Aktiengesellschaft in der Bereitstellung von Kartenausgabe, Marketing, E-Informationen und E-Handel in den Bereichen Veranstaltungen, Sport und Kultur mit Rechtssitz in Via Vittor Pisani 19 - 20124 Milano - Italien. TicketOne ist Auftragnehmer der Kartenausgabe der Stiftung Arena di Verona.
- Kunde: die Person, die die Eintrittskarten für die von der Stiftung Arena di Verona veranstalteten Vorstellungen kauft.
- Vertrag: die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Stiftung Arena di Verona, und im Rahmen der Zuständigkeit mit TicketOne, bezüglich eines gezielten Kaufs von Eintrittskarten, der von den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt wird.
- Inhaber der Eintrittskarte: ist die Person, die berechtigterweise und in Űbereinstimmung mit vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen die vom Kunden gekaufte Eintrittskarte besitzt.
- Event: die Veranstaltung, Vorstellung oder Aufführung, auf die sich die Eintrittskarte bezieht.
- Stiftung Arena di Verona oder kurz Stiftung genannt: Akteur, der das Event organisiert wofür die betreffende Eintrittskarte ausgestellt wurde.
- Eintrittskarte: das von der Stiftung oder von TicketOne ausgestellte Dokument auch in digitalem Format, das den Inhaber der Eintrittskarte zum Zutritt zum Veranstaltungsort berechtigt.
- Veranstaltungsort: Gebäude und Flächen in ihrer Gesamtheit. die den Veranstaltungsort eines spezifischen Events bilden.
3. Vertriebswege
Die Karten für die Veranstaltungen der Stiftung stehen ausschlieβlich über die offiziellen zugelassenen Vertriebswege im Verkauf:
- Online auf www.arena.it
- Kartenbüros der Stiftung Arena di Verona
- Offizielles Call Center +39 045 800 5151
- Zugelassene Verkaufsstellen
4. Eintrittskarten
Alle Personen, die Zutritt zum Veranstaltungsort wünschen, müssen eine gültige Eintrittskarte vorweisen, wofür die Kundenvorschriften angewandt werden.
Die Registrierung (Vor- u.Nachname, Anschrift, E-mail, Telefonnr., Geburtsdatum) ist vor Erwerb der Karte Pflicht und braucht nur einmal durchgeführt werden.
Infolge der Registrierung werden alle Eintrittksarten auf den Käufer ausgestellt.
Der Kunde darf die Eintrittskarte weder entgeltlich abtreten noch darf diese Gegenstand einer Vermittlungstätigkeit sein auβer infolge Einvernehmen mit der Stiftung Arena di Verona laut den z.Z. gültigen Rechtsvorschriften.
Der Wiederverkauf von Eintrittskarten durch nicht zugelassene Personen ist verboten.
Die Eintrittskarte muss über die offiziellen Vertriebswege der Stiftung erworben werden. Sollte der Kunde die Eintrittskarte über andere nicht oben erwähnte Vertriebswege erworben haben oder sollte die Eintrittskarte verloren, gestohlen, dupliziert oder in Nichtbeachtung vorliegender Vertragsbedingungen erworben worden sein, kann die Stiftung dem Inhaber der Eintrittskarte den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern oder ihn dazu zwingen, diesen zu verlassen.
Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem ausgewiesenen zu Gewinnzwecken wiederverkauft werden und, insbesondere, nicht im Verstoss gegen die Bestimmungen unter Abs. 545 und 546 von Art. 1 des Gesetzes 232/2016 und der entsprechenden Durchführungsvorschriften, was den Verkauf von Eintrittskarten auf dem Sekundärmarkt (secondary ticketing) betrifft; die Stiftung behält sich das Recht vor, etwaige Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden.
Die Stiftung weist jegliche Verantwortung zurück was die Eigenschaften, die Qualität und die Preise von über nicht zugelassene Vetriebswege irregulär erworbenen Eintrittskarten betrifft. In allen Fällen wo festgestellt werden sollte, dass die Eintrittskarte oder das Abonnement durch nicht zugelassene Stellen oder nicht zugelassene Vetriebswege erworben wurde oder dass die Eintrittskarte oder das Abonnement dupliziert oder im Gegensatz zu vorliegenden Vorschriften erreicht wurde, wird der Zutritt an den Veranstaltungsort verwehrt.
4.1. Preis der Eintrittskarten und Dienstleistungsprovisionen
Die auf den Eintrittskarten abgedruckten und auf den Programmen der Stiftung Arena di Verona veröffentlichten Preise sind die offiziellen Verkaufspreise einschliesslich Steuern und Abgaben.
Etwaige Provisionen und/oder Vorverkaufsrechte müssen beim Kauf und auf der Karte eindeutig hervorgehoben sein.
Die Stiftung Arena di Verona kann eine Höchstanzahl von Eintrittskarten festlegen, die von einer einzelnen Person je Vorstellung erworben werden kann.
Alle zugewiesenen Plätze sind nummeriert und auf der Eintrittskarte sind alle entsprechenden Hinweise aufgeführt. Die Stiftung Arena di Verona stellt keine unnummerierten Karten aus.
Die Eintrittskarten können nicht vervielfältigt werden und sind ausschlieβlich für das darauf angegebene Datum mit Urhzeit gültig (mit Ausnahme etwaiger anderweitiger Angaben, die auf der Karte aufgeführt sind und sich auf die etwaige Nachholveranstaltung an einem anderen Datum bei Annullierung wegen Schlechtwetter bezieht).
Die erworbenen Karten können weder geändert, rückerstattet oder zurückgegeben werden auβer bei Annullierung wegen Schlechtwetter (laut Hinweise unter Punkt 6) oder im Falle von präzisen Gesetzen und Vorschriften der italienischen Regierung. Sollte für einige Aufführungen die Möglichkeit einer Verlegung auf ein anderes Datum im Falle von Schlechtwetter vorgesehen sein (ausdrücklich auf der Eintrittskarte angegeben), ist eine Rückerstattung ausschlieβlich nur dann vorgesehen, wenn auch das zweite Datum wegen Schlechtwetter annulliert werden sollte (laut Angaben unter Punkt 6). Die Zuschauer akzeptieren bereits jetzt vorbehaltlos etwaige zukünftige von den zuständigen Behörden erteilte Verordnungen oder Regelungen, die eine Geldrückerstattung untersagen sollten zu Gunsten einer Ausgabe von Gutscheinen an einem anderen Datum.
Bei Nichtnutzung aufgrund von persönlichen Behinderungen ist von seiten der Stiftung keinerlei Rückerstattung vorgesehen, weder was den Preis der Eintrittskarte noch etwaige Dienstleistungssprovisionen betrifft.
Die Stiftung Arena behält sich das Recht vor, aus Organisations- und Sicherheitsgründen die zuerteilten Plätze zu wechseln und diese im selben Sektor umzuverteilen oder in einem Sektor höherer Kategorie mit denselben akustischen Merkmalen und derselben Sichtqualität und dies nach unbestreitbarem und einseitigem Ermessen der Stiftung (die Eintrittskarten ausgebende Stelle) was die Zuschauer, die keine Nachteile durch einen etwaigen Wechsel erleiden, bereits jetzt akzeptieren.
Sollten keine Plätze in derselben oder einer höheren Kategorie zur Verfügung stehen und demzufolge eine Umverteilung in einer niedrigeren Kategorie erforderlich sein, wird die Preisdifferenz zurückerstattet.
Die Eintrittskarten zu ermäβigten Preisen sind nur gültig gegen Vorweisen eines Personalausweises oder eines anderen Dokuments, mit dem das Recht auf eine Preisreduzierung gerechtfertigt wird. Sollte der Inhaber der Eintrittskarte vorgenannten Ausweis nicht vorzeigen können, hat er die Preisdifferenz im Vergleich zum vollen Preis zu bezahlen.
Eintrittskarten und Eintrittsausweise sind bis zum Ende der Vorstellung aufzubewahren und auf Aufforderung dem Platzanweisungspersonal zur Kontrolle vorzuzeigen .
Man darf nur den zugewiesenen Platz einnehmen und man hat sich während der Aufführung korrekt und respektvoll gegenüber den anderen Zuschauern zu verhalten.
Zuschauer ohne Eintrittskarte werden aus dem Theater hinausbegleitet.
TicketOne oder die Stiftung können eine bereits ausgestellte Eintrittskarte annullieren, sollten Probleme bezüglich der Zahlung der vom Kunden gekauften Eintrittskarten auftreten.
4.2. Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarten
Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte kann der Kunde innerhalb 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn im Kartenbüro eine Selbstbescheinigung über den Verlust oder den Diebstahl der Eintrittskarte einreichen zusammen mit einer Kopie seines Personalausweises. Das Kartenbüro wird alles Mögliche unternehmen, um dem Kunden den Zutritt zum Theater zu gestatten.
4.3. Verbote
Die Eintrittskarten dürfen nicht zu politischen, gewerblichen Zwecken und Werbeaktionen oder anderen Aktionszwecken benutzt werden (z.B. Preise in Wettbewerben) mit Ausnahme einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung.
5. Zuschauer mit Behinderungen
Personen mit Behinderungen haben Anrecht auf einen Platz für sich und eine volljährige Begleitperson in dem dafür reservierten Bereich im Parkett laut den z.Z. gültigen Richtlinien bis Verausgabung der zur Verfügung stehenden Plätze. Die Eintrittskarte wird zum niedrigsten Vollpreis für die gewählte Vorstellung verkauft.
Der Antrag auf Buchung vorgenannter Plätze ist ausschlieβlich an die Leitung des Kartenbüros zu richten (biglietteria@arenadiverona.it) unter Angabe des Datums der gewünschten Vorstellung, der Art von Behinderung und einer Kopie der Invalidätsbescheinigung zusammen mit dem eigens dafür von der Stiftung vorgesehenen Formular, das in all seinen Teilen auszufüllen ist. Sollte das Buchungsformular nicht zur Verfügung stehen, hat der Buchungsantrag folgende Angaben zu beinhalten:
- Vor- und Nachname der Person mit Behinderung
- Datum der gewählten Vorstellung
- Kopie der Invaliditätsbescheinigung
Zustimmung zur Datenverarbeitung mit Unterzeichnung nachstehender Erklärung: “Ich genehmige hiermit die Verarbeitung meiner sensiblen personenbezogenen Daten, die im Buchungsantrag für eine Eintrittskarte für Personen mit Behinderung enthalten sind laut D.L. 30. Juni 2003, Nr.196 “Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten” und “EU-Verordnung 2016/679”.
Ohne Bestätigung des Buchungsantrags von seiten der Organisation besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Vorstellung.
Eine Eintrittskarte, die nicht auf obgenannte Weise beantragt wurde, gibt kein Recht auf Zutritt zum Amphitheater der Person mit Behinderung.
Bei Gehbehinderungen ist genau anzugeben, ob die behinderte Person einen Rollstuhl oder andere Behelfe benutzt, damit die Mitarbeiter des Kartenbüros in der Lage sind, den geeignetsten Platz zuzuweisen.
Es bestehen keine Barrieren, die Behinderten im Rollstuhl den Zutritt ins Parkett verwehren.
Der Zutritt von Piazza Bra zum Amphitheater erfolgt über eine Metallrutsche vor dem Eingangstor 18 der Arena. Der barrierefreie Zutritt zum Parkett erfolgt druch das Tor 4. Im Parkett steht eine behindertengerechte Toilette zur Verfügung.
6. Absage /Unterbrechung der Vorstellungen des Opernfestivals der Arena bei Schlectem Wetter
Um die Show vom 29.07.2022, klicken Sie hier.
Da es sich um Freilichtaufführungen handelt, ist ein Schlechtwetterrisiko nicht auszuschlieβen und ist deshalb von den Zuschauern zu akzeptieren.
Im Falle von Schlechtwetter (Regen, Wind, Hagel und ähnlichen Wetterbedingungen, die die Abwicklung der Vorstellung nicht ermöglichen) wird die Vorstellung nie vor dem festgelegten Beginn annulliert.
Sollten die Wetterbedingungen nicht die reguläre Abwicklung der Vorstellung erlauben, kann die Stiftung Arena di Verona den Beginn der Vorstellung bis zu 150 Minuten hinauszögern, bevor eine etwaige Annullierung derselben angekündigt wird.
Bei Unterbrechung der Vorstellung nach deren Beginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarte.
Bei endgültiger Unterbrechung der Vorstellung vor Beendigung des ersten Akts haben die Zuschauer Anspruch auf den Kauf einer Eintrittskarte in derselben Kategorie der erworbenen Eintrittskarte mit einem Rabatt von ca. 50% auf den vollen Preis für ein anderes Event des laufenden Festivals oder des darauf folgenden. Diesbezüglich bilden eine Ausnahme Aufführungen von etwaigen Einaktern oder Aufführungen, die aus mehreren Einaktern bestehen und die getrennt dargestellt werden. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Zuschauer ausdrücklich, dass die Vorstellung (Zuschauen und Zuhören) auch nur eines Akts eines mehrteiligen Schauspiels einen an und für sich ausreichenden Genuss des spezifischen künstlerischen Inhalts des aufgeführten Schauspiels darstellt und deshalb unter dem künstlerischen und musikalischen Gesichtspunkt kein Unikum laut Art. 1314 it. ZGB darstellt, wobei anerkannt wird, dass im vorliegenden Fall der Art. 1316 it. ZGB nicht anwendbar ist; der Zuschauer ist somit einverstanden, dass die Stiftung Arena di Verona für den tatsächlich genossenen Teil des Schauspiels wenigstens 50% der erworbenen Eintrittskarte einbehält und somit auch eine gerechte Unterteilung des Risikos Regen zwischen Stiftung Arena di Verona und Zuschauer akzeptiert dies auch laut Art. 1464 it. ZGB und in Abweichung von Art. 1463 it. ZGB.
Im Falle von Schlechtwetter vor der Öffnung der Tore und sollten die Wettervorhersagen keine Besserung im Laufe des Abends voraussehen, d.h. wenn eine Annullierung der Aufführung vernünftigerweise vorauszusehen ist, kann die Stiftung Arena di Verona im Einvernehmen mit dem vor Ort zuständigen Polizeifunktionär entscheiden, das Öffnen der Tore aus Gründen öffentlicher Sicherheit zu verzögern (und anschliessend zu annullieren).
6.1 Verfahren zur Rückerstattung der Eintrittskarten bei Schlechtwetter
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Eintrittskarten mit Namenskarte der Carnets und Open Tickets nicht rückerstattet werden, sondern für die darauffolgenden Daten der laufenden Spielsaison verwendet werden können (nach Ausgabe der Eintrittskarte mit Namenskärtchen für das neue Datum). Vorgenannte Eintrittskarten können nur rückerstattet werden, wenn die annnullierte Aufführung die letzte der Spielsaison ist, auf die sie sich bezieht. Eintrittskarten, die mit der ‘Carta del Docente’ (Dozentenkarte) und ‘18app’ gekauft wurden, können nicht rückerstattet werden, können aber mit Eintrittskarten für darauffolgende Daten derselben Spielsaison ausgetauscht werden. Der Zuschauer akzeptiert ausdrücklich vorgenannte Klausel auch in Abweichung von den Bestimmungen.
Für die Rückerstattung im Falle von Schlechtwetter ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Annullierungsdatum der Vorführung das Online-Formular unter folgendem Link auszufüllen, der am Tage nach der Annullierung in Betrieb genommen wird.
Was die Rückerstattung innerhalb o.a. Frist und auf oben erwähnte Weise betrifft, wird ausschliesslich der auf der Eintrittskarte aufgeführte Nennpreis rückerstattet. Es werden Rückerstattungen für annullierte Aufführungen auch nach o.a. Frist akzeptiert, unter der Bedingung, dass die diesbezüglichen Anträge innerhalb 31. Oktober des Festspieljahres bei der Stiftung Arena di Verona eintreffen. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung von seiten der Stiftung Arena di Verona zum Nettopreis ausschlieβlich Steuern und etwaiger Gebühren.
7. Zutritt zum Amphitheater und Verhaltensregeln
Um eine korrekte Verwaltung der Eingänge zu gewährleisten und Verzögerungen bei der Aufführung des Abends zu vermeiden, muss der Zuschauer mindestens eine Stunde vor Beginn der Show in der Arena eintreffen. Die Tore öffnen zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn.
Der Zutritt zu den Plätzen ist nach Beginn der Vorstellung untersagt. Die verspätet eintreffenden Zuschauer oder jene, die ihren Platz während der Vorstellung verlassen, werden aufgefordert, bis zur ersten Pause abzuwarten.
Zuschauer, die anlässlich einer Kontrolle nicht den auf der Eintrittskarte aufgeführten Platz einnehmen, haben den Differenzbetrag zu zahlen oder können des Theaters verwiesen werden.
Der Eintritt mit Karten zu ermäβigtem Preis unterliegt der Vorweisung eines Dokuments, aufgrund dessen die Preisermäβigung berechtigt ist.
Kinder unter vier Jahren ist der Zutritt untersagt.
Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt.
7.1. Eingangstore
Die Eingangstore sind auf der Eintrittskarte aufgeführt, könnten aber auch im letzten Augenblick Änderungen unterliegen. Ausschlaggebend sind die Angaben vor Ort oberhalb jeden Eingangtors.
Vor dem Zugang zu den Eintrittstoren ins Amphitheater hat sich der Zuschauer den Sicherheitskontrollen des Dienstpersonals mittels Fest-Metalldetektor mit Lichtbogen und/oder Mobil-Metalldetektor oder Sichtkontrollen an den Kontrollstellen zu unterziehen (Art. 5 Buchstabe C des Ministerialdekrets 06/10/2009). Das Personal kann auβerdem Inspektionen verlangen und den Zutritt zum Amphitheater mit verbotenen Gegenständen verweigern.
7.2. Kleidung
Das Publikum ist aufgefordert, eine der Würde des Theaters angemessene Kleidung zu wählen, mit Respekt auf das Theater und die anderen Zuschauer.
Ins Parkett ist der Zutritt in Unterhemden, Shorts oder Flip Flops untersagt; in diesen Fälen wird die Eintrittskarte nicht rückerstattet.
7.3. Die Stiftung Arena di Verona kann den Zutritt in folgenden Fällen verweigern:
- Personen in offensichtlichem Alterationszustand (der Zutritt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten);
- Personen mit agressivem Verhalten;
- Personen in unangemessener Kleidung (ins Parkett, bei Männern Mindestanforderung lange Hosen und Hemd oder Polo. NICHT ZUGELASSEN SIND zum Beispiel: kurze Hosen, Unterhemden, Flip Flops, Sport- und Strandbekleidung usw.);
- Personen, die auf Anforderung des Aufsichtspersonals die Kontrolle von Taschen und Rucksäcken verweigern.
7.4. Sicherheitskontrollen und Einschränkungen
Aus Sicherheitsgründen darf das zuständige Personal an den Eingängen Sichtkontrollen (Art. 5 Buchstabe C, Ministerialdekret vom 06.09.2009) vornehmen. Das Personal ist auβerdem befugt, Inspektionen zu beantragen und den Zutritt mit nicht erlaubten Gegenständen zu verweigern. Verwahrung wird nicht gewährleistet.
7.5. Es ist untersagt, folgende Gegenstände ins Amphitheater und den Auβenwall einzuführen:
- Koffer, Trolley, Taschen, Rucksäcke, Säcke oder weitere sperrige, voluminöse Behälter (über 17 L);
- Waffen, Explosionsmaterial, Feuerwerk, Rauchbomben, Knallkörper, Signalfackeln, Steine, Messer oder andere Schneidewerkzeuge;
- Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe und Hoverboards;
- Dronen und ferngesteuerte Flugzeugmodelle;
- Videokameras, professionelle oder semiprofessionelle Photoapparate, Stative, Musikinstrumente;
- Drogen, Gifte, Schadstoffe und entflammbares Material;
- Plastikflaschen über 0,5 L und jegliche andere Flaschen, Behälter oder Gegenstände aus Glas oder Plastik sowie andere stumpfe Gegenstände, die Schäden verursachen könnten (z.B. Sturzhelme);
- Essen und Getränke;
- Tiere, mit Ausnahme von eingetragenen Blindenhunden.
7.6. Im Innenraum der Arena ist auβerdem untersagt:
- Rauchen im gesamten Amphitheater, einschlieβlich Rauchen von elektronischen Zigaretten;
- Jegliche Beschädigung oder Aufbrechen von Strukturen, Einrichtungen, Toiletten ;
- Besteigen von Balustraden, Geländern, Trennwänden und anderen Strukturen, die nicht für den Aufenthalt des Publikums bestimmt sind;
- Aufenthalt in der Nähe von Zugangs- und Ausgangswegen, Treppen und jeglichem Fluchtweg;
- Aufnahmen der Vorstellung mit oder ohne Flash sowie Audio/Videoaufnahmen ohne Genehmigung auch mit Mobiltelefon;
- Verwendung von Selfiesticks;
- Gebrauch von elektronischen Geräten wie “GoPro”, Tablets oder anderen Geräten, womit digital oder auf jedem anderen Träger Audio-, Video- und Audio/Videomaterial aufgenommen werden kann oder Einsammeln von vorstellungsbezogenen Informationen oder Daten;
- Gebrauch von Laserpointern;
- Ausstellen von Plakaten, Bannern, Wimpeln, Unterlagen, Zeichnungen, Druckmaterial und Transparenten, die Propaganda für politische Doktrinen, Ideologien, Religionen, Behauptungen oder Konzepte beinhalten, die zum Hass gegen Rassen, Ethnien oder Religionen aufhetzen und den regelmäβigen Ablauf der Vorstellung oder die Sicht der anderen Zuschauer verhindern könnten ;
- Unbeaufsichtigtes Abstellen von Gegenständen oder Material und Behinderung der Ausgänge oder Alarmverursachung;
- Aggressives Verhalten.
7.7. Weitere Verhaltensregel
- Verzehr ist nur während der Pausen und in den Barbereichen im Inneren des Amphitheaters erlaubt;
- Mobiltelefone sind vor Beginn der Vorstellung auszuschalten;
- In Notfällen ist das Publikum gebeten, sich ruhig zu verhalten, sich in Richtung Notausgänge anzureihen sowie den Anweisungen des Dienstpersonals und den Mitteilungen per Lautsprecher zu folgen.
7.8. Mitteilungen am Veranstaltungsort
Für Dienstmitteilungen an das gesamte Publikum im Amphitheater oder Mitteilungen bei Schlechtwetter und/oder in etwaigen Notfällen wird die Stiftung Arena di Verona per Lautsprecher entsprechende Anweisungen auf Italienisch, Englisch und Deutsch verbreiten.
7.9. Weitere Sicherheitsinformationen oder Informationen über etwaige Einschränkungen:
- In die Innenräume des Amphitheaters dürfen Knirpse oder kleine Regenschirme mitgenommen werden; auch groβe Schirme mit stumpfen Spitzen und aus Material/Form, die keine Gefahr für die Sicherheit der Vorstellung und der Zuschauer darstellen könnten, sind erlaubt. Die Entscheidung über die Gefährlichkeit o.a. Gegenstände liegt ausschlieβlich im Ermessen des Űberwachungspersonals an den Eingängen.
- Die Zuschauer dürfen in den Innenraum der Arena Plastikflaschen bis zu 0,5 L Inhalt mitnehmen; desgleichen ist der Verkauf durch zugelassenes Personal von 0,5 L- Plastikflaschen oder Getränken in Plastik- oder Papierbechern erlaubt; auβerdem dürfen an den zugelassenen Verkaufsstellen den Zuschauern im Parkett Sektflöten aus Glas mit dem Logo der Stiftung Arena di Verona zum traditionellen Prosit vor Beginn der Vorstellung und währen der Pausen verkauft werden.
- Anlässlich einiger Vorstellungen (z.B. Eröffnung, Galaevents oder andere Veranstaltungen je nach Ermessen der Stiftung Arena di Verona) erfolgt die Verteilung von kleinen Kerzen an die Zuschauer bei ihrem Eintritt, die dann nach einem traditionellen Brauch in den Bereichen der nummerierten und nicht nummerierten Stufenplätze angezündet werden;
- Während der Vorstellungen können aus regiebezogenen Gründen auf der Bühne und im Backstage-Bereich Sondereffekte vorgesehen sein -, wie z.B. Flammenwerfer, Feuerwerk usw. Diese müssen immer im Vorfeld von den zuständigen Stellen für die öffentliche Sicherheit der Vorstellung genehmigt werden; es kann auch die Verpflichtung auferlegt werden, das Publikum vor Beginn der Vorstellung über Lautsprecher darüber zu informieren.
8. Dienstleistungen
Im Innenraum des Amphitheaters ist ein Bardienst sowie ein Merchandising-in-Store vorgesehen.
Es ist kein Garderobendienst vorgesehen.
Bei Bedarfsfällen wenden Sie sich an das Platzanweisungspersonal.
8.1. Fundbüro
Fundgegenstände können direkt dem Platzanweisungspersonal ausgehändigt werden.
E-mail: direzione.sala@arenadiverona.it
Die innerhalb Festivalende nicht zurückgeforderten Fundsachen werden dem Fundbüro der Gemeinde von Verona, Tel. +39 045 8079341 übergeben.
9. Datenschutzbestimmungen
- Die Stiftung Arena di Verona gewährleistet die volle Beachtung der Datenschutzbestimmungen (Reg. EU 2016/679, D.Lgs.196/2003 und nachfolgende Änderungen) betreff aller persönlichen Daten, die infolge der Geschäftsverbindungen mit dem Publikum eingeholt wurden (z.B.: Ausgabe von namentlichen, preisermäβigten oder kostenlosen Eintrittskarten, Verwaltung einiger Zahlungsformen).
- Alle Informationen bez. der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind auf der Website www.arena.it in der Sparte Datenschutz einzusehen. Für weitere Informationen können Sie sich an die Email-Adresse protocollo@arenadiverona.it wenden. Der von der Stiftung ernannte Datenschutzverantwortliche (RPD/DPO) ist unter rdp@arenadiverona.it zu erreichen.
10. Gerichtsstand
Auch wenn einige der Vorschriften der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht anwendbar sein sollten, behalten die restlichen ihre volle Wirksamkeit.
Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Zuständig für jegliche Streitigkeit aus diesem Vertrag oder davon abhängig ist der Gerichtsstand Verona.
Im Falle von Uneinigkeiten zwischen dem italienischen Text der Allgemeinen Vertragsbedingungen und dem entsprechenden Text auf Englisch sowie im Falle von Uneinigkeit zwischen den beiden Fassungen bezüglich jeden anderen Vertragsinhalt ist die Fassung auf Italienisch als vorrangig zu betrachten.